Tierverkehrsdatenbank
Automatisierung der Meldungen an die Tierverkehrsdatenbank
In der Schweiz, wie in der EU, gilt bei Klauentieren und Equiden eine Aufzeichnungspflicht für den Tierverkehr. So müssen Tierhalterinnen und Tierhalter in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) online erfassen, wenn neue Tiere auf ihre Tierhaltung kommen (z.B. durch Zukauf oder Geburt) oder diese verlassen (z.B. durch Verkauf oder Schlachtung). Anhand des Anwendungsfalls «Meldungen an die Tierverkehrsdatenbank» soll aufgezeigt werden, wie die Meldungen mit neuen technologischen Möglichkeiten (Mikrochip, App, etc.) automatisiert und damit der administrative Aufwand der Tierhaltenden reduziert werden kann.
In der Schweiz tragen Tiere der Rinder-, Schaf- und Ziegengattung zwei Ohrmarken. Diese könnten mit einem Chip ausgestattet werden (elektronische Ohrmarke), der von einem Smartphone (allenfalls mit zwischengeschaltetem Leser) gelesen werden kann. Wenn ein Tier auf die Tierhaltung kommt oder diese verlässt, könnte die Tierhalterin oder der Tierhalter diesen Chip einlesen und auf einer App auswählen, ob das Tier neu auf die Tierhaltung kommt oder diese verlässt (sowie zusätzlich den Grund für den Zugang bzw. Abgang: Zukauf, Geburt, Import, Verkauf, Export, (Hof-)Schlachtung, Verendung). Die so erfassten Meldungen sollen dann via App automatisch in die TVD übernommen werden (Schnittstelle existiert). Damit würde der Aufwand für eine manuelle Erfassung in der TVD reduziert.
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