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Güterabwägung für einen Gewächshausbau
Soll ein Waldstück trotz Rodungsverbot einem nachhaltigen Gewächshaus weichen?
Mehrere initiative Gemüsebauern wollen in einem gemeinsamen Projekt die Abwärme der KVA Buchs nutzen um ganzjährig CO2-frei Gemüse zu produzieren. Sie würden damit einen substantiellen Beitrag zur Senkung des CO2-Ausstosses in der Schweiz leisten. Der einzige mögliche Standort für das 10 ha grosse Gewächshaus wäre ein Stück Wald, das deswegen gerodet werden müsste. Die Gemüsebauern bieten als Rodungsersatz Landwirtschaftsland an, welches zu Wald und zu einem ökologisch wertvollen Biotop aufgewertet werden könnte.
Was ist höher zu gewichten: der Erhalt des Waldes oder eine nachhaltige Gemüseproduktion in der Schweiz?
Das Schweizer Grundwasser ist mit Pestiziden und Dünger belastet. Dies stellt der Bund 2019 in einer nationalen Untersuchung fest. Die zunehmende Verunreinigung stammt mehrheitlich aus dem Ackerbau im Mittelland. Zusätzlich ist der CO2-Ausstoss der Gewächshäuser immens und steht völlig quer zu den Klimazielen des Bundes.
Die geplante Lösung:
CO2-freie Produktion dank bisher ungenutzter und für ein Fernwärmenetz nicht geeigneter Abwärme aus der KVA Suhr
Wasserverbrauch um 90 % reduziert dank Regenwasser
Geschlossene Wasserkreisläufe – es gelangen weder Nährstoffe noch Pflanzenschutzmittel in das Grundwasser
Schweizer Gemüse auch im Winter – Wegfall von ökologisch fragwürdigen langen Transportwegen.
Gegen das vorliegende Projekt spricht:
o Das Gewächshaus soll auf einem Stück Wald stehen. Das Aargauer Waldrecht stützt sich auf die Waldgesetzgebung des Bundes und hat zum Ziel, den Wald als intakten Lebensraum zu erhalten, zu schützen und aufzuwerten.
o Rodungen sind verboten. Wer Wald roden will, benötigt dazu eine Bewilligung. Diese Bewilligung kann unter den folgenden Voraussetzungen gewährt werden (Liste nicht vollständig):
o Wichtige Gründe, welche das Interesse an der Walderhaltung überwiegen.
o Standortgebundenheit des Vorhabens
o Für die gerodete Fläche ist Rodungsersatz zu leisten.
Bitte erstellen Sie eine Güterabwägung, welche in einer Empfehlung pro oder contra Gewächshaus resultiert. Klären Sie auch ab, ob mit einer allfälligen Bewilligung für das Gewächshaus nicht ein unerwünschtes Präjudiz geschaffen würde.
Beachten Sie dabei weiter, dass das Waldstück in einem Wildtierkorridor liegt (siehe dazu auch die online Karten des Kantons Aargau (agis; LEP). Als Kompensation würden eine bisher landwirtschaftlich genutzte Parzelle aufgeforstet und eine andere landwirtschaftlich genutzte Parzelle könnte in ein Feuchtbiotop, respektive in eine Auenlandschaft umgewandelt werden. Die Ausgleichsflächen würden wie vom Gesetz verlangt der Grösse des gerodeten Waldstückes entsprechen.
Beilagen:
Broschüre Projekt, https://www.liebegg.ch/upload/rm/hackday-challenge-2020-07-27-1.pdf?_=1597848467229
Studie myClimate, https://www.liebegg.ch/upload/rm/faktenblatt-myclimate-hydrosalatanbauch-imvergleic-1.pdf?_=1597848466946
Studie ETH, https://www.liebegg.ch/upload/rm/auszug-studie-ethz-tomaten-1.pdf?_=1597848466794
Waldgesetz und -verordnung des Kantons Aargau, https://gesetzessammlungen.ag.ch/frontend/versions/2665, https://gesetzessammlungen.ag.ch/frontend/versions/2743
AGIS – LEP, https://www.ag.ch/app/agisviewer4/v1/agisviewer.html
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